Bildungskredit
Neben Förderungsangeboten wie dem BAföG oder Stipendien, gibt es eine weitere Möglichkeit finanziell sicher durch eine Ausbildung oder ein Studium zu kommen. Der sogenannte Bildungskredit soll einen sicheren Abschluss gewähren oder aber spezielle Aufwendungen, welche für ein Vorankommen entscheidend sind, abdecken. Gerade für Bewerber, denen beispielsweise kein BAföG zusteht, kann dies eine mögliche Lösung finanzieller Probleme sein, da der Bildungskredit die Ausbildung sichern oder beschleunigen soll und Aufwendungen abdeckt, die zum Beispiel nicht durch das BAföG abgedeckt werden.
Auf diese Weise kann ein Abbruch verhindert werden. Allerdings kann er erst bei fortgeschrittener Ausbildung beantragt werden.
Wer vergibt einen Bildungskredit?
Der Bildungskredit wird vom Bundesverwaltungsamt vergeben und hat das Ziel, eine Ausbildung oder ein Studium finanziell abzusichern und so einen erfolgreichen Abschluss zu gewährleisten. Hierfür arbeitet das Bundesverwaltungsamt mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen, welche die Kredite zinsgünstig vergibt. Um einen günstigen Zinssatz auch langfristig garantieren zu können, übernimmt der Bund eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie), tritt also im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditnehmers als Bürge ein.
Einkommens- und Vermögensanrechnung
Der Bildungskredit wird unabhängig vom eigenem Einkommen oder dem von Eltern/Ehepartner vergeben. Auch spielen die Vermögenswerte, BAföG-Bezug, Stipendien oder Krankheiten keine Rolle bei der Vergabe. So kann ein Bildungskredit auch dann beantragt werden, wenn beispielsweise keine BAföG-Berechtigung vorliegt.
Da keine Bonitätsprüfung erfolgt, sind eventuell bestehende Schufa-Einträge kein Hindernis. Ist der Bildungskredit einmal bewilligt, muss der Kreditnehmer keinen weiteren Nachweis über seine Leistungen erbringen.
Wie wird der Antrag auf einen Bildungskredit gestellt?
Der Antrag für einen Bildungskredit wird entweder schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt gestellt. Da ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss, sollte der Antrag frühestens 4 Wochen vor dem Bewilligungszeitraum gestellt werden.Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel braucht das Amt vier bis sechs Wochen bis zur Bewilligung. Anschließend wird der Bewilligungsbescheid, zusammen mit einem Kreditangebot der KfW, zugeschickt und es kann ein Kreditvertrag mit der KfW abgeschlossen werden.
Der Bewilligungsbescheid muss innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW geschickt werden, da sonst der Förderungsbescheid ungültig wird. Die Auszahlung erfolgt dann direkt über die KfW.
Wer hat Anspruch auf den Bildungskredit?
Berechtigt sind Schüler/innen und Studenten ab dem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 36. Lebensjahr.
Voraussetzungen für Schüler
Schüler müssen entweder einen berufsqualifizierenden Abschluss besitzen oder diesen mit der derzeitigen Ausbildung erreichen. Zudem ist eine Antragstellung nur möglich, wenn sie sich in den letzten beiden Jahren der Ausbildung befinden. Die Ausbildung muss an einer Ausbildungsstätte erfolgen, die im Rahmen des BAföG anerkannt ist.
Voraussetzungen für Studenten
Ein Studium wird nur im fortgeschrittenem Stadium gefördert, es ist also nicht möglich, den Bildungskredit bereits für das Grundstudium zu erhalten. Studenten müssen entweder die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden haben, oder durch eine schriftliche Erklärung ihrer Ausbildungsstätte nachweisen, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist, die üblichen Leistungen der ersten beiden Jahre jedoch erbracht sind.
Bei Bachelorstudiengängen reicht eine Erklärung wie oben beschrieben, allerdings nur für das erste Jahr. Antragsteller eines Konsekutiv-Studienganges müssen den ersten Teil ihrer Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Des Weiteren ist berechtigt, wer über einen Abschluss eines grundständigen Studiengangs verfügt und zum Beispiel einen Master machen möchte.
Eine Förderung erfolgt nur bis zum Ende des 12. Semesters. Darüber hinaus nur, wenn eine Zulassung zur Abschlussprüfung vorhanden ist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass der Abschluss innerhalb des Förderzeitraumes erfolgt. Bei Medizinstudenten reicht eine Bescheinigung, dass das Praktische Jahr als Zugangsvoraussetzung zum letzten Abschnitt der ärztlichen Prüfung zu absolvieren ist.
Staatsangehörigkeit
Der Antragsteller muss deutscher Staatsangehöriger sein, oder einer der unter §8 BAföG genannten Gruppen angehören.
Höhe und Auszahlung des Bildungskredites
Ein Bildungskredit muss mindestens 1000 Euro betragen, maximal jedoch 7200 Euro.
Wie hoch ist die monatliche Förderung?
Man kann zwischen Monatsraten von 100, 200 oder 300 Euro wählen. Die Raten bleiben bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit gleich.
Für ausbildungsbezogene Aufwendungen können bis zu 3600 Euro als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
Der Rest des Betrages wird in monatlichen Raten überwiesen. Lediglich die Grenze von insgesamt 7200 Euro darf nicht überschritten werden.
Laufzeit
Die Laufzeit kann individuell abgesprochen werden und beträgt mindestens 3 Monate, maximal 24. Die Studiendauer selbst spielt hier keine Rolle.
Kombination mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten
Eine Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten ist ohne Weiteres möglich. So kann neben dem Bildungskredit auch BAföG in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Aufwendungen wie Exkursionen, Bücher oder Sonstiges zu finanzieren, die nicht durch das BAföG abgedeckt werden. Zudem bietet der Bildungskredit die Möglichkeit, Zweit- oder Folgeausbildungen zu finanzieren. Der Kredit kann jederzeit zum Monatsende kostenfrei gekündigt werden.
Zinsen auf den Bildungskredit
Durch die Bundesgarantie ist ein niedriger Zinssatz für den Bildungskredit möglich. Dieser liegt bei 2,55% effektivem Jahreszins, der nominale Zinssatz beträgt 2,57% (Stand: 01.04.2011). Die Zinsen werden jeweils zum 01.04 und zum 01.10 eines jeden Jahres angepasst.
Ab wann wird der Bildungskredit verzinst?
Der Kreditbetrag wird von der ersten Auszahlung an verzinst. Allerdings werden die Zinsen auch ohne Antrag bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet.
Bildungskredit Rückzahlung
Die Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung und ist mit einer niedrigen monatlichen Rate von 120 Euro bemessen. Außerordentliche Rückzahlungen in jeder Höhe sind jederzeit kostenfrei möglich und verringern die Laufzeit der Rückzahlung entsprechend. Anders als beim BAföG sind aber trotz vorzeitiger Rückzahlung des Bildungskredites keine Rabatte möglich.
Können die Raten vom Kreditnehmer nicht bedient werden, so tritt die KfW an den Bund als Bürge heran. Der Bund wird den entsprechenden Betrag dann bei dem Kreditnehmer einfordern.
