Studienabschlusshilfe - Hilfe zum Studienabschluss
Aus verschiedensten Gründen kann es passieren, dass ein Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit beziehungsweise der Förderungshöchstdauer beim BAföG beendet werden kann. Damit kann es zu einem finanziellen Engpass kommen, der den Abschluss unter Umständen gefährden kann. Um dennoch das Studium erfolgreich und finanziell abgesichert abschließen zu können, gibt es die Möglichkeit einer speziellen Förderung - die Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a in Form eines Bankdarlehens.
Welchen Zweck verfolgt die Studienabschlusshilfe?
Die Hilfe zum Studienabschluss soll den Lebensunterhalt während der Examenszeit sichern. So können sich Studierende auf ihr Examen und ihren Abschluss konzentrieren, da dieser Zeitabschnitt besonders arbeits- und lernintensiv ist. Dabei kann es schnell zu finanziellen Engpässen kommen, gerade, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten ist.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird über das zuständige BAföG-Amt gestellt und gleicht dem normalen BAföG-Antrag. Wird der Antrag bewilligt, kann ein günstiges Bankdarlehen über die KfW aufgenommen werden.
Welche Studiengänge werden gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich nur Studenten an Hochschulen. Dabei muss es sich um Studiengänge handeln, die in sich selbstständig sind. Aufbau- oder Zusatzstudien wie beispielsweise der Master werden daher nicht gefördert.
Wie hängt die Studienabschlussförderung mit dem BAföG zusammen?
Es spielt keine Rolle, ob während des Studiums bereits BAföG bezogen wurde oder nicht. Den Antrag zur Förderung kann daher auch gestellt werden, wenn vorher kein BAföG beantragt wurde.
Gerade, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wurde und kein gesetzlich anerkannter Verzögerungsgrund vorliegt, kann die Studienabschlusshilfe eine Sicherung zum Lebensunterhalt darstellen.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Studienabschlusshilfe sollte prinzipiell erst gestellt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden. Ist das der Fall, kann Studienabschlusshilfe beantragt werden.
Gibt es Nachteile gegenüber anderen Förderungsmöglichkeiten?
Da es sich um ein verzinsliches Volldarlehen handelt, ist es immer ratsam, erst alle anderen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Nach §15 Abs.1-3 BAföG gibt es bestimmte Gründe, die eine Förderung auch über die Höchstdauer hinaus zulassen. Dazu zählen zum Beispiel Schwangerschaft, Krankheit oder andere schwerwiegende Gründet.
Dabei wird normales BAföG gewährt, welches weiter in Form eines Darlehens gezahlt wird. So müssen lediglich 50% zurückgezahlt werden, maximal jedoch 10.000 Euro. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass dieses ein zinsloses Darlehen ist und es Möglichkeiten des Teilerlasses gibt, beispielsweise bei guten Leistungen, schnellem Studienabschluss oder bei einer schnelleren Rückzahlung.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderungsfähigkeit?
Generell müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, wie beim normalen BAföG-Antrag auch. Hier spielen auch wieder die eigenen Vermögenswerte, Einkünfte, die der Eltern oder Ehepartner eine Rolle.
Darüber hinaus kommt eine Förderung nicht mehr in Frage, wenn die Fachrichtung zu spät gewechselt wurde oder der Antragsteller bei Studienbeginn über 30 Jahre alt war.
In welchem Zusammenhang steht die Förderung mit der Abschlussprüfung?
Eine Studienabschlussförderung kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung zur Abschlussprüfung innerhalb des Zeitraums der Förderungshöchstdauer fällt, oder innerhalb von vier Semestern nach Ende der Förderungshöchstdauer. Allerdings muss man an der Hochschule immatrikuliert sein und der Zeitraum darf nicht durch ein Urlaubssemester verlängert werden. Ausserdem muss die Prüfstelle bescheinigen, dass der Abschluss der Ausbildung innerhalb von 12 Monaten erfolgen wird.
Sollte keine Abschlussprüfung erforderlich sein, reicht eine Bescheinigung der Ausbildungstätte, dass die Ausbildung innerhalb der vorgesehenen 12 Monate beendet werden kann.
Wie hoch ist die Studienabschlusshilfe?
Da es sich um eine Sicherung des Lebensunterhaltes handelt, richtet sich die Höhe in etwa nach dem BAföG-Satz. Die entgültige Höhe wird jedoch vom zuständigen Amt bestimmt, welches nach den üblichen BAföG-Regelungen entscheidet. Allerdings ist es auch möglich, nach Absprache die eigenen Wünsche mit einzubringen, was die Höhe des Kredites angeht.
Wie lang ist der maximale Förderungszeitraum?
Die Studienabschlusshilfe wird für maximal 12 Monate ausgezahlt.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung beginnt bei dieser Art der Förderung relativ früh, was einen weiteren Nachteil darstellen kann. Bereits sechs Monate nach der letzten regulären Auszahlung der Förderung, muss das Bankdarlehen mit monatlichen Raten getilgt werden. Auch gibt es weder die Möglichkeit, den Betrag zu stunden oder einen Teilerlass zu erhalten, so wie es beim normalen BAföG-Darlehen der Fall ist.
Wie hoch sind die monatlichen Raten, die zurückzuzahlen sind?
Die Raten betragen mindestens 105 Euro pro Monat, wobei der Gesamtbetrag innerhalb von 20 Jahren getilgt werden muss.
Wie wird das Darlehen verzinst?
Von der Auszahlung an wird das Darlehen verzinst. Jeweils zum 31.03. und zum 30.09. erhöht sich die Darlehensschuld um den jeweiligen Zinssatz.
Die Zinsen werden halbjährlich an den aktuellen Zinsstand angepasst. Im Vergleich zu normalen Krediten, liegt der Zinssatz bei der Studienabschlusshilfe jedoch wesentlich niedriger. Näheres zum aktuellen Zinsstand erfährt man bei der KfW.
